FAQ – Modellflug
Welcher Versicherungsschutz ist notwendig?
Um ein Flugmodell in Deutschland steuern zu dürfen, bedarf es einer speziellen Luftfahrthaftpflicht-Versicherung. Die private Haftpflichtversicherung deckt mögliche Schäden nicht ab. Als Vereinsmitglied bist du bei uns über den Verband (DMFV) versichert. Es gibt auch die Möglichkeit einer privaten Versicherung.
Benötige ich einen Kenntnisnachweis?
Für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dies gilt für das Fliegen auf und außerhalb von Modellfluggeländen.
Wie weit und hoch dürfen wir fliegen?
Modellflug ist bei uns nur auf Sicht erlaubt. Danach gilt, bis 300m Entfernung in jede Richtung von Platzmitte gemessen. Die maximale Flughöhe beschränkt sich bei uns auf 300m. Einen ausgewiesener Flugbereich ist in der Flugordnung klar definiert.
Wo darf man Fliegen?
Bei uns darf man als aktives Vereinsmitglied oder Gastflieger fliegen. Gastflieger dürfen unser Gelände NUR MIT Flugleiter benutzen. Weitere Infos zum Gastfliegen bei uns findest du HIER
Was gilt an Feiertagen?
Flugzeiten Elektro- bzw. antriebslose Modelle:
von beginn der Bürgerlichen Dämmerung am Morgen bis zum Ende der Bürgerlichen Dämmerung am Abend.
Flugzeiten Verbrennermodelle:
Mo-Sa: 8:00 bis 13:00 und 14:00 bis 20:00
So/Feiertage: 9:00 bis 13:00 und 15:00 bis 20:00 (nachmittags nur F-Schlepp) Ausnahmen von den o.g. Zeiten werden durch den Vorstand geregelt.
Modellfliegen bei Nacht ist Genehmigungspflichtig.
Welche Regelungen gelten für Lärmemissionen?
Es dürfen nur Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren eingesetzt werden, die einen Schallpegel von 74 dB(A)/25m nicht überschreiten bzw. mit Turbinenstrahltriebwerken, die einen Schallpegel von 84 dB(A)/25m nicht überschreiten.
Muss ich auf mein Modell meine e-ID aufbringen?
Ganz klar – JA! Ab dem 01. Mai 2021 müssen alle unbemannten Luftfahrzeuge (also auch Flugmodelle) mit der Persönlichen Registrierungsnummer gekennzeichnet sein. Der Gesetzgeber hat jedoch keine besonderen Anforderungen an die Art und Weise der Kennzeichnung definiert. Auf der Internetseite vom DMFV kannst du dich dazu noch detaillierter informieren.
Wie erhalte ich eine solche e-ID?
Auf der Internetseite vom Luftfahrt Bundeamt kann man sich Registrieren und erhält anschließend seine e-ID. Hier gibt es noch weitere Informationen zur Registrierung beim Luftfahrt Bundesamt